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Aktueller Stand zum Moratorium des Landes Hessen

In Zusammenhang mit dem Rückmeldeverfahren zu den Corona-Wirtschaftshilfen teilte das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 30.09.25 mit, dass die Bescheiderstellung im Rückmeldeverfahren vorübergehend ausgesetzt werde. Bis Jahresende 2025 soll dieses Moratorium nun auch weiterhin bestehen bleiben.

Wie das Hessische Wirtschaftsministerium am Mittwoch, 17.11. gegenüber der Steuerberaterkammer Hessen mitteilte, bleiben Anschreiben und Zahlungsaufforderungen auch zum Jahreswechsel aus. Erst Anfang/Mitte Januar 2026 erwartet die Steuerberaterkammer Hessen weitere Informationen zum Fortgang des Rückmeldeverfahrens, die diese dann umgehend veröffentlichen wird.

Der Präsident der Steuerberaterkammer Hessen, Hartmut Ruppricht, hat im Gespräch mit dem Wirtschaftsministerium darauf hingewiesen, dass für den weiteren Verlauf und bei künftigen Fristverlängerungen für die Rückmeldeverfahren insbesondere im Hinblick auf die Abgabefrist der Steuererklärungen bis zum 30.04.2026 eine großzügige Regelung erforderlich ist.

Die Meldung auf der Seite der Steuerberaterkammer Hessen hierzu können Sie über den folgenden Link nachlesen: https://www.stbk-hessen.de/