Steuerberaterverband Hessen -

Freiwilligkeit ist unsere Stärke!

Aktuelles

Um eine erste Orientierung zur zweiten Phase der Überbrückungshilfen zu ermöglichen, fasst der DStV in einem Kurzüberblick die wesentlichen Fragen und Antworten zur sog. Überbrückungshilfe II der Bundesregierung zusammen. Den FAQ-Katalog können Sie hier herunterladen.

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Aus dem Deutschen Steuerberatertag 2020 wird der Deutsche SteuerberaterTALK! In Form eines Podcasts präsentieren wir Ihnen viele der Konferenzthemen kompakt und im Talkformat. Sie haben jederzeit und von jedem Ort Zugriff auf die Inhalte unserer Workshops und Diskussionsrunden – jetzt überall da, wo es Podcasts gibt!

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Das BMF plant, die Mitteilungsverordnung zu ändern. Durch die Neuerungen werden die Corona-Liquiditätshilfen zu Drittdaten, die die Bewilligungsstellen an das Finanzamt übermitteln müssen. Wie so häufig steckt die Tücke im Detail. Der DStV kritisiert, dass so manch kleiner und mittlerer Kanzlei zusätzliche Belastungen im Rahmen der Büroabläufe drohen.

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Ein wichtiger Aufruf des Präsidenten des Deutschen Steuerberaterverbandes, StB/WP Harald Elster an alle Verbandsmitglieder.

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Seminare der Steuerakademie Hessen und der AFG Hessen werden bis 17.04.2020 abgesagt

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Das Hessische Finanzgericht hat entschieden: Werden nach Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters auf einem Bankkonto des Insolvenzschuldners Entgeltzahlungen gutgeschrieben, ist die dabei entstehende Umsatzsteuer jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit, wenn das Insolvenzgericht Drittschuldnern nicht verboten hat, an den Insolvenzschuldner zu zahlen.

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Kleine Unternehmen können aufatmen. Der Deutsche Bundestag beschloss für sie kurz vor dem Jahreswechsel eine spürbare Bürokratieentlastung. Der DStV hat die gesetzliche Änderung seit Jahren mit Nachdruck angeregt und freut sich über die Erleichterung für den Mittelstand.

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Im Jahr 2019 wurde eine Vielzahl steuerlicher Gesetze mit großer Breitenwirkung auf den Weg gebracht und verabschiedet. Damit die Neuerungen nicht so schnell in Vergessenheit geraten wie so manch guter Neujahrsvorsatz, gibt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. einen Überblick.

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Bislang richtet sich die umsatzsteuerliche Frage „Lieferung“ oder „sonstige Leistung“ bei Leasingverträgen in der Regel nach der ertragsteuerlichen Würdigung. Damit könnte demnächst Schluss sein. Das Bundesministerium der Finanzen hat ein Entwurfsschreiben vorgelegt, nach dem umsatzsteuerlich neue Maßstäbe gelten würden. Der DStV weist in seiner Stellungnahme auf zu erwartende Praxisprobleme hin.

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Zum 1.1.2020 treten mehrere praxisrelevante Anpassungen im Steuerberatungsgesetz (StBerG) in Kraft: Ausdrücklich klargestellt ist nun, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Steuerberater bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben stets weisungsfrei erfolgt. Ebenfalls gesetzlich geregelt ist jetzt die Stellung der Steuerberater als unabhängige Organe der Steuerrechtspflege. Außerdem wurden die berufspraktischen Zeiten verkürzt, die erforderlich sind, um die Steuerberaterprüfung…

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