Steuerberaterverband Hessen -

Freiwilligkeit ist unsere Stärke!

Aktuelles

Die Folgewirkungen der Corona-Maßnahmen sorgen nach wie vor für extreme Arbeitsbelastungen in den Steuerkanzleien. Mit Blick auf die nahende Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 wendet sich DStV-Präsident Lüth an Bundesjustizminister Buschmann und bittet nachdrücklich um zeitlichen Aufschub.

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Zum Jahreswechsel sollten alle Steuerberaterinnen und Steuerberater sicherstellen, dass ihre ordnungsgemäße Registrierung im elektronischen Meldeportal "goAML" der Financial Intelligence Unit (FIU) erfolgt ist. Mit dem 1.1.2024 besteht eine gesetzliche Registrierungspflicht, und zwar unabhängig von der Abgabe einer geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldung. Nach Registrierung und Bestätigung durch die FIU können Meldungen sodann auf verschlüsseltem Weg abgeben werden.

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Der Steuerberaterverband Hessen trauert um Markus Bock, Vorstandsmitglied der Bezirksgruppe Osthessen

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Wie bereits berichtet, steht das digitale Antragsportal zur Einreichung der Schlussabrechnungen für prüfende Dritte innerhalb einer Nachfrist noch bis zum 31.1.2024 zur Verfügung. Im Einzelfall kann bis dahin auch eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 31.3.2024 beantragt werden. Mit Blick auf die genannten Fristen bittet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell um Beachtung einiger ergänzender Hinweise.

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Auf den letzten Metern nahm das Wachstumschancengesetz mit rund 40 Änderungen der Ampel-Partner im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags Fahrt auf. Der DStV forderte als Sachverständiger in der Anhörung den Verzicht auf die Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen nachdrücklich. Die Ampel-Partner griffen zumindest in Teilen seine Anregungen zu Erleichterungen für kleine und mittlere Kanzleien auf.

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Mit dem Wachstumschancengesetz werden die Regelungen zur Einführung der elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze im Umsatzsteuergesetz verankert. Das BMF hat bereits vor Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren erste Hinweise dazu verlautbaren lassen, ob die bereits bekannten Formate XRechnung und ZUGFeRD die Anforderungen an eine elektronische Rechnung erfüllen.

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Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten endete am 31.10.2023. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll für alle nicht fristgerecht eingereichten Abrechnungen nochmals eine Erinnerung erfolgen, verbunden mit der Möglichkeit zur Nachreichung bis zum 31.1.2024.

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Die Hessische Steuerverwaltung stellt sich mit verschiedenen Strukturmaßnahmen zukunftsfähig auf. So findet seit 2018 eine Bündelung von Aufgaben statt und fachliche Spezialisierungen werden vorgenommen. Ein weiterer Teil des nunmehr vierten Maßnahmenpaketes zur Strukturoptimierung steht nun kurz vor der Umsetzung.

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Der DStV-Praxenvergleich, Deutschlands größtes, kostenfreies und unabhängiges Steuerberater-Benchmarking ist gestartet.

Machen Sie jetzt mit und seien Sie schnell – die Teilnahme ist nur bis zum 31.10.2023 möglich.

 

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Der Steuerberaterverband Hessen e.V. trauert um seinen Vizepräsidenten Dipl.-Volkswirt Lothar Czeczatka. Er verstarb am 31. Juli 2023 nach schwerer Krankheit im Alter von nur 66 Jahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und seiner Familie.

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