Steuerberaterverband Hessen -

Freiwilligkeit ist unsere Stärke!

Aktuelles

Das aktuelle Schreiben des BMF vom 20.07.2021 "Anwendungsfragen zur Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten durch das Gesetz vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2035) können Sie auf unserer Seite im Bereich Corona-Informationen direkt herunterladen.

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Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurden die Antragstellung in der Überbrückungshilfe III für Unternehmen mit einem erhöhtem Förderbedarf von über 12 Mio. € erweitert, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb aufgrund von Schließungsanordnungen zwischen dem 16.3.2020 und dem 30.6.2021 einstellen mussten. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt diese Erweiterung im Interesse der betroffenen Unternehmen.

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Der Dachverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe hat eine neue starke Stimme: Die Delegierten der Mitgliederversammlung haben am 18. Juni 2021 in Hannover StB Torsten Lüth einstimmig zum Präsidenten des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) gewählt. Er tritt damit die Nachfolge von WP/StB Harald Elster an, der den politischen Einfluss des DStV in seiner achtjährigen Amtszeit mit ganzem Engagement und überaus erfolgreich geprägt hat.

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Gute Nachrichten für betroffene Unternehmen und ihre Berater: Die Fristen zur Einreichung von Erstanträgen und Änderungsanträgen bei der Überbrückungshilfe III und für Anträge zur Neustarthilfe wurden nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bis zum 31.10.2021 verlängert. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte sich für eine Verlängerung stark gemacht.

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Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere Einrichtungen ohne systematische Gewinnerzielung, die Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie erbringen, können von der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG profitieren.

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Die Frist zur Einreichung von Änderungsanträgen bei der November- und Dezemberhilfe wurde nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) um einen Monat bis zum 31.7.2021 verlängert. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen und beauftragten prüfenden Dritten.

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In Fragen der Corona-Hilfen erhalten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer künftig die Befugnis, ihre Mandanten vor den Verwaltungsgerichten zu vertreten. Eine entsprechende Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat der Deutsche Bundestag am 10.6.2021 beschlossen.

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Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) werden die bestehenden Corona-Hilfsprogramme auf Beschluss der Bundesregierung verlängert und als neue Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis zum 30.9.2021 fortgeführt. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die Fortführung der Hilfen im Interesse der betroffenen Unternehmen.

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Die Frist zur Stellung von Änderungsanträgen bei der Überbrückungshilfe II wurde vom 31.05.2021 auf den 30.06.2021 verlängert.

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Fortbildung. Netzwerken. Blicke über den Tellerrand. Hochkarätige und hochaktuelle

Vorträge und Workshops aus den Bereichen Steuerrecht, Kanzleimanagement und

Digitalisierung. Und wie immer runden eine umfangreiche Fachausstellung und

unser exklusives Rahmenprogramm die Veranstaltung ab.

Für all das steht der Deutsche Steuerberatertag – auch in seiner Home Edition 2021.

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