Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(BMWi) werden die bestehenden Corona-Hilfsprogramme durch gesonderte
Härtefallhilfen im Einzelfall ergänzt. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV)
begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen. Anträge können bei den
Ländern ausschließlich elektronisch über ein länderübergreifendes Antragsportal
gestellt werden.
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