Steuerberaterverband Hessen -

Freiwilligkeit ist unsere Stärke!

Aktuelles

Maßnahmen etwa zur Digitalisierung oder im Hygienebereich können im Rahmen der

Überbrückungshilfe III unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Sie

müssen insbesondere der Existenzsicherung des betroffenen Unternehmens in der

Pandemie dienen.

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Die Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften müssen

grundsätzlich bis Ende 2021 veröffentlicht werden. Der DStV setzt sich aufgrund der

enormen coronabedingten Zusatzlasten in den Kanzleien des Berufsstands für eine

Fristverlängerung von 3 Monaten ein.

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Der DStV setzte sich nachdrücklich für eine Fristverlängerung für die

Steuererklärungen 2020 ein. Mit Erfolg! Die Koalitionsfraktionen einigen sich auf eine

Verlängerung der Abgabefrist für Beratene Steuerpflichtige bis Ende Mai 2022.

 

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Für Steuerberatungskanzleien steht eine aktualisierte Fassung der Verlautbarung zur

Qualitätssicherung in der Steuerberatungspraxis der Bundessteuerberaterkammer

(BStBK) zur Verfügung. Die Verlautbarung entstand in einer engen Kooperation

zwischen dem Deutschen Steuerberaterverband e. V. (DStV) und der BStBK. Sie

bildet weiterhin die Grundlage für das bekannte DStV-Qualitätssiegel.

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Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

(BMWi) werden die bestehenden Corona-Hilfsprogramme durch gesonderte

Härtefallhilfen im Einzelfall ergänzt. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV)

begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen. Anträge können bei den

Ländern ausschließlich elektronisch über ein länderübergreifendes Antragsportal

gestellt werden.

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Für Steuerpflichtige, die 2017 bzw. 2018 einen gewinnmindernden

Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG gebildet haben, verlängert sich die

Investitionsfrist auf 5 bzw. 4 Jahre für die geplante Anschaffung oder Herstellung.

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Das Antragsportal für die Überbrückungshilfe III ermöglicht seit Ende April auch die

Erfassung von Änderungsanträgen. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft

und Energie (BMWI) auf seiner Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

hin.

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Die Anträge für die Gewährung von Coronahilfen erfordern die Eingabe der Steuernummer im vereinheitlichten Format. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in seiner Ausfüllhilfe zu den Hilfsprogrammen ausdrücklich hin. Der DStV hatte eine Klarstellung angeregt.

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Medienberichten zufolge planen Bundeswirtschaftsminister MdB Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Überbrückungshilfe III bis Ende des Jahres zu verlängern. Seitdem trommelt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) nachdrücklich für eine Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2020.

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Es zeichnet sich ab: Die Überbrückungshilfe III soll bis Ende des Jahres verlängert werden. WP/StB Harald Elster, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), lobt diesen Schritt: „Die verlängerte Unterstützung ist wichtig und richtig! Bereits jetzt ist absehbar, dass die Pandemie im Sommer nicht vorbei ist. Besondere Zeiten wie diese erfordern ebenso besondere Maßnahmen.“ Gleichzeitig mahnt er nachdrücklich, die Auswirkungen auf den Kanzleialltag der steuerberatenden und…

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