Die Argumente und die zahlreichen Stellungnahmen des Deutschen Steuerberaterverbandes und der Landesverbände gegenüber der Politik haben endlich zur Einsicht geführt - Die Koalitionspartner haben sich gestern Nachmittag (17.12.20) auf eine Fristverschiebung für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31. August 2021 geeinigt.
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