Der Verband und unsere Mitglieder in Corona-Zeiten
Wir setzen uns - gerade auch in diesen schwierigen Zeiten - für unsere Mitglieder ein und geben täglich unser Bestes, um den Berufsstand nach Kräften zu unterstützen.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über wichtige Links im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Am Ende dieser Seite können im Bereich Archiv Informationen ab 2020 heruntergeladen werden - wenn Sie noch einmal etwas nachlesen möchten.
Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit Hilfsprogrammen, Schlussabrechnungen u.ä. erhalten Sie über unseren Newsletter und im Bereich "Aktuelles" auf dieser Seite. Hier stellen wir ständig aktualisierte Informationen für Sie ein.
Wir bleiben auch weiterhin für Sie "dran" und wünschen Ihnen für die täglichen Herausforderungen alles Gute. Gemeinsam werden wir auch diese Zeiten meistern.
Verlängerung einiger steuerlicher Corona-Maßnahmen, Stand 14.12.2022
Das BMF hat angesichts der immer noch spürbaren Folgen der Corona-Krise einige Erleichterungen für von der Corona-Krise Betroffene um ein weiteres Jahr verlängert, die sonst ausgelaufen wären.
Die Folgen der Corona-Krise sind nach wie vor belastend. Das BMF hat mit Schreiben vom 12.12.2022 daher einige entlastende Maßnahmen verlängert. Sie betreffen unter anderem folgende Regelungen:
- Bei Spenden auf Sonderkonten für Corona-Betroffene, die z.B. von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder von Wohlfahrtsverbänden eingerichtet worden sind, genügt der vereinfachte Zuwendungsnachweis, d.h. der Kontoauszug, um die Spende steuerlich abzusetzen.
- Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden, werden als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen angesehen und werden nach § 4 Nr. 18 UStG als umsatzsteuerfrei behandelt.
- Bei der unentgeltlichen Bereitstellung von medizinischem Bedarf und unentgeltlichen Personalgestellungen für medizinische Zwecke durch Unternehmen an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Krise leisten, wie Krankenhäuser, Kliniken oder Arztpraxen, wird von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe im Billigkeitswege abgesehen.
Das jüngst erlassene BMF-Schreiben bezieht sich auf eine Vielzahl älterer Schreiben, die im Einzelnen hier aufgerufen werden können:
Corona-Neustarthilfen: Frist für Endabrechnungen bis zum 31.03.2023 verlängert
Nach Auskunft des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten bis zum 31.03.2023 verlängert. Der DStV begrüßt dies als wichtiges Signal an die Betroffenen. Er hatte sich gemeinsam mit der BStBK für eine Verlängerung ausgesprochen.
Damit sollen die Berufsangehörigen, die seinerzeit für ihre Mandanten die Antragstellung übernommen haben, die notwendige Planungssicherheit erhalten, um die Endabrechnungen angesichts der weiterhin hohen Arbeitsbelastung in den Kanzleien im Interesse der Betroffenen ordnungsgemäß abschließen zu können. Ursprünglich sollten die Endabrechnungen bis zum 31.12.2022 erfolgen.
Die Corona-Neustarthilfen (Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022) wurden auf Basis des Referenzumsatzes 2019 ausgezahlt, um Soloselbständigen eine schnelle Umstellung auf die pandemiebedingte Situation zu ermöglichen. In der Endabrechnung sind nun die tatsächlich erzielten Einkünfte im Förderzeitraum dem Referenzumsatz 2019 gegenüberzustellen. Die Informationen zur Endabrechnung der Neustarthilfen wurden unter dem bekannten Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de am 13.12.2022 entsprechend aktualisiert. Dort befindet sich auch der Zugangslink zur Endabrechnung.
Links zu externen Seiten im Überblick:
Bundeswirtschaftsministerium:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Bundesministerium der Finanzen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern.html
Bundessteuerberaterkammer:
https://www.bstbk.de/de/
Kreditanstalt für Wiederaufbau:
www.kfw.de
WI Bank Hessen:
www.wibank.de
Sonderfonds Kulturveranstaltungen:
www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Robert-Koch Institut:
www.rki.de
Archiv
Hier finden Sie Dokumente ab 2020 zum direkten Download
In alphabetischer Reihenfolge, zum Download bitte anklicken:
A
- Arbeitsschutz, Zusammenfassung: 3G am Arbeitsplatz, die wichtigsten Informationen für Kanzleien
- Allgemeine Bundesregelung Schadensausgleich, Kurzüberblick, Stand: Juli 2021
- Antragshilfe, ergänzende für Steuererleichterungen
B
- BMF-Schreiben vom 20. Juli 2021 "Anwendungsfragen zur Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten durch das Gesetz vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2035)
BMF Schreiben vom 20.07.2021 - BMF-Schreiben vom 15. April 2021 zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der Verlängerung der Erklärungsfrist in beratenen Fällen (§ 149 Absatz 3 AO) und die zinsfreie Karenzzeit (§ 233a Absatz 2 AO) für den Veranlagungszeitraum 2019 durch Artikel 97 § 36 EGAO zur Abgabenordnung in der Fassung des Gesetzes vom 15. Februar 2021 (BGBl. I Seite 237)
BMF-Schreiben vom 15. 04.2021 - BMF-Schreiben vom 21.12.20, Verläungerung der Steuererklärungsfrist des § 149 III Hs. 1 AO für den Veranlagungszeitraum 2019
- BMF-Schreiben vom 19.03.20, Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
- Information des BMF/BMWI: Verbesserte Überbrückungshilfe III (Stand: 12.12.20)
- BMF: Überbrückungshilfe III - Vereinfachung und Verbesserung der wirtschaftlichen Hilfen vom 19.01.21
- Schreiben des BMWi zu den Überbrückungshilfen III an die Kammern und Verbände zur Überbrückungshilfe III vom 10.02.21
- BMWI PM: Dezemberhilfe kommt, Überbrückungshilfe wird deutlich erweitert und verlängert vom 27.11.20
- BMWI PM: Corona-Wirtschaftshilfen: Antragstellung für großvolumige Wirtschaftshilfen vom 27.02.21
- BMWI PM: Verlängerung Überbrückungshilfe vom 09.06.21
- Bundesregelung Fixkostenhilfe vom 20.11.2020
- Bund-Länder-Konferenzen:
- Videokonferenz vom 28.10.2020
- Videokonferenz vom 25.11.2020
- Bund-Länder-Konferenz vom 02.12.2020
- Telefonkonferenz vom 13.12.2020
C
- Corona-FAQs zum betrieblichen Infektionsschutz, Stand 01.12.21
- Corona-Hilfen auf einen Blick (Übersichtsgrafik)
- Coronahilfen der ersten Phase (Infografik)
D
E
- Ergänzende Antragshilfe für Steuererleichterungen
- Excel-Tool zur Feststellung der Betroffenheit bei der Novemberhilfe / Dezemberhilfe
F
- FAQ-Katalog der BStBK zur Novemberhilfe und Dezemberhilfe
- FAQ-Katalog der BStBK zur Überbrückungshilfe III (Stand: 27.08.21)
- FAQs zum Thema Steuern_Stand: 06.07.2021
- FAQ-Katalog zu Beihilferegelungen (alle Programme)
- FAQ-Katalog (detailliert) zur Novemberhilfe und Dezemberhilfe (Änderungen in kursiv)
- FAQ "Corona" Steuern vom 28.12.2020
- FAQ-Katalog der BStBK zu Beihilferegelungen (für alle Programme)
- FAQ-Katalog Überbrückungshilfen für KMU und Freiberufler
- Factsheet der BStBK zu Beihilferechtlichen Höchstgrenze der "Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020" in der Überbrückungshilfe II
G
- Schreiben des GKV-Spitzenverbandes:
H
- Schreiben des HMDF vom 23.04.20: Lohnsteuer-Anmeldung
- Schreiben des HMDF vom 26.03.2020: Steuerliche Erleichterungen
I, J, K
L, M
- Muster-Hygienekonzept für Kanzleien des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (Stand Dezember 2021)
N, O
P, Q, R, S
T, U, V
- Vollzugshinweise zur Novemberhilfe 2020
- Vollzugshinweise zur Novemberhilfe 2020, Anlage
- Vollzugshinweise zur Dezemberhilfe 2020
W, X, Y, Z
Hygienekonzept des Steuerberaterverbandes Hessen, der Steuerakademie Hessen und der AFG für Präsenztermine

Unsere laufend aktualisierten Hygienekonzepte für alle Veranstaltungen und Termine, die in Präsenz durchgeführt werden, finden Sie hier. Wir bitten um Beachtung!
Hier finden Sie unsere Hygienekonzepte für unsere Veranstaltungen
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an: mail(at)steuerberaterverband-hessen.de oder Tel.069/9757450