Steuerberaterverband Hessen -

Freiwilligkeit ist unsere Stärke!

Der Verband und unsere Mitglieder in Corona-Zeiten

Wir setzen uns - gerade auch in diesen schwierigen Zeiten - für unsere Mitglieder ein und geben täglich unser Bestes, um den Berufsstand nach Kräften zu unterstützen.

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über wichtige Links im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Am Ende dieser Seite können im Bereich Archiv Informationen ab 2020 heruntergeladen werden - wenn Sie noch einmal etwas nachlesen möchten.

Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit Hilfsprogrammen, Schlussabrechnungen u.ä. erhalten Sie über unseren Newsletter und im Bereich "Aktuelles" auf dieser Seite. Hier stellen wir ständig aktualisierte Informationen für Sie ein.

Wir bleiben auch weiterhin für Sie "dran" und wünschen Ihnen für die täglichen Herausforderungen alles Gute. Gemeinsam werden wir auch diese Zeiten meistern.


Verlängerung einiger steuerlicher Corona-Maßnahmen, Stand 14.12.2022

Das BMF hat angesichts der immer noch spürbaren Folgen der Corona-Krise einige Erleichterungen für von der Corona-Krise Betroffene um ein weiteres Jahr verlängert, die sonst ausgelaufen wären.

Die Folgen der Corona-Krise sind nach wie vor belastend. Das BMF hat mit Schreiben vom 12.12.2022 daher einige entlastende Maßnahmen verlängert. Sie betreffen unter anderem folgende Regelungen:

  • Bei Spenden auf Sonderkonten für Corona-Betroffene, die z.B. von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder von Wohlfahrtsverbänden eingerichtet worden sind, genügt der vereinfachte Zuwendungsnachweis, d.h. der Kontoauszug, um die Spende steuerlich abzusetzen.
  • Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden, werden als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen angesehen und werden nach § 4 Nr. 18 UStG als umsatzsteuerfrei behandelt.
  • Bei der unentgeltlichen Bereitstellung von medizinischem Bedarf und unentgeltlichen Personalgestellungen für medizinische Zwecke durch Unternehmen an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Krise leisten, wie Krankenhäuser, Kliniken oder Arztpraxen, wird von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe im Billigkeitswege abgesehen.

Das jüngst erlassene BMF-Schreiben bezieht sich auf eine Vielzahl älterer Schreiben, die im Einzelnen hier aufgerufen werden können:


Corona-Neustarthilfen: Frist für Endabrechnungen bis zum 31.03.2023 verlängert

Nach  Auskunft  des Bundesministeriumsfür  Wirtschaft  und  Klimaschutz  (BMWK) wird die Frist  zur  Endabrechnung  der  Corona-Neustarthilfen für  die  prüfenden Dritten bis zum 31.03.2023 verlängert. Der DStV begrüßt dies als wichtiges Signal an die  Betroffenen. Er  hatte  sich  gemeinsam  mit  der  BStBK  für  eine  Verlängerung ausgesprochen.

Damit sollen die Berufsangehörigen, die seinerzeit für ihre Mandanten die Antragstellung übernommen haben, die notwendige Planungssicherheit erhalten, um die Endabrechnungen angesichts  der weiterhin hohen Arbeitsbelastung  in  den  Kanzleien im Interesse  der Betroffenen ordnungsgemäß  abschließen  zu  können. Ursprünglich  sollten die Endabrechnungen bis zum 31.12.2022 erfolgen.

Die Corona-Neustarthilfen   (Neustarthilfe,   Neustarthilfe   Plus   und   Neustarthilfe   2022) wurden auf  Basis  des  Referenzumsatzes  2019  ausgezahlt,  um  Soloselbständigen  eine schnelle   Umstellung   auf  die   pandemiebedingte   Situation   zu   ermöglichen.   In   der Endabrechnung  sind  nun  die  tatsächlich  erzielten  Einkünfte  im  Förderzeitraum  dem Referenzumsatz 2019 gegenüberzustellen. Die Informationen zur Endabrechnung der Neustarthilfen wurden unter dem bekannten Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de am 13.12.2022 entsprechend aktualisiert.   Dort   befindet   sich   auch   der   Zugangslink   zur Endabrechnung.


Links zu externen Seiten im Überblick:

Bundeswirtschaftsministerium:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Bundesministerium der Finanzen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern.html

Bundessteuerberaterkammer:
https://www.bstbk.de/de/

Kreditanstalt für Wiederaufbau:
www.kfw.de

WI Bank Hessen:
www.wibank.de

Sonderfonds Kulturveranstaltungen:
www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Robert-Koch Institut:
www.rki.de

 


Archiv

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