Steuerberaterverband Hessen -

Freiwilligkeit ist unsere Stärke!

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht


Termine und grundlegende Informationen

Im Zuge der Umsetzung der E-Rechnungspflicht stellen die großen Software-Anbieter Interessenten und Mitgliedern umfangreiche Informationen zur E-Rechnung zur Verfügung. Auf dieser Seite haben wir Ihnen nützliche Links und Informationen der Anbieter Addison (Wolters Kluwer), Agenda, DATEV, lexoffice und Simba zusammengestellt. 

Die Steuerakademie Hessen bietet darüber hinaus zahlreiche Online-Seminare für Steuerberater mit vertieften Informationen zum Thema an. Die Seminare finden Sie über die Suche unter dem Stichwort E-Rechnung auf der Seite der Steuerakademie Hessen: 
https://steuerakademie-hessen.de/seminare-und-lehrgaenge/seminarsuche/
 

Termine zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht

Stichtag 01.01.2025:

  • Unternehmen müssen ab diesem Zeitpunkt E-Rechnungen empfangen können.
  • Der Vorrang der Papierrechnung entfällt, es dürfen aber noch weiterhin Papierrechnungen verschickt werden.
  • Für andere elektronische Rechnungsformate (z.B. PDF) ist die Zustimmung des Empfängers erforderlich.

Stichtag 01.01.2027:

  • Rechnungssteller mit einen Vorjahresumsatz bis max. 800.000 Euro können bis 31.12.2027 weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen verschicken, sofern der Rechnungsempfänger zugestimmt hat. 
  • Rechnungssteller mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro müssen ab 01.01.2027 im B2B Bereich E-Rechnungen versenden.

Stichtag 01.01.2028:

  • Ab dem 01.01.2028 gelten keine Übergangsregelungen mehr
  • Damit besteht ab 01.01.2028 für jedes Unternehmen im B2B-Bereich die E-Rechnungspflicht, d.h. E-Rechnungen müssen erstellt und übermittelt werden können.

Musterschreiben für Mandanten

Für Mitglieder des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. steht ein Musterschreiben des Verbandes zur Verfügung, das zur Information Ihrer Mandanten verwendet werden kann.

Das Musterschreiben wurde über unseren Newsletter an unsere Mitglieder verschickt, Sie können dieses aber auch noch einmal in unserer Geschäftsstelle anfordern. Bitte schreiben Sie uns dazu eine E-Mail und nennen Sie uns Ihre Mitgliedsnummer im Steuerberaterverband Hessen: mail@steuerberaterverband-hessen.de


Informationen von Addison

Einen Beitrag von Addison mit einem Überblick zum Thema E-Rechnung können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.

Information von Addison:
Die Verpflichtung zum Empfang und Versand der E-Rechnung sollte man zum Anlass nehmen Prozesse rechtzeitig zu digitalisieren und zu optimieren. Die Gestaltung neuer Prozesse ist immer eine Herausforderung und nimmt Zeit und Ressourcen in Anspruch. Wolters Kluwer baut die gesetzlichen Änderungen in allen relevanten Lösungen zeitnah ein, um damit unsere Kunden und deren Mandanten optimal auf die Veränderungen vorzubereiten. Was bereits heute in der ADDISON-Lösung verfügbar ist und wie es weiter geht, lesen Sie auf der Webseite von Wolters Kluwer über den hier hinterlegten Link.

Weiterführende Informationen zur E-Rechnung finden Sie auch im Whitepaper von Addison, das Sie kostenlos auf der Seite von Addison herunterladen können.
Sie erreichen die Download-Möglichkeit zum Whitepaper über den hier hinterlegten Link.


Informationen von Agenda

Einen Beitrag von Agenda mit einem Überblick zum Thema E-Rechnung können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.
Der Beitrag stammt aus Ausgabe Nr. 104 des Mitgliedermagazins des Steuerberaterverbandes Hessen e.V., den Verbandsnachrichten.

Information von Agenda:
Steuerkanzleien und ihre Mandanten können sich in Sachen E-Rechnung auf Agenda verlassen. Pünktlich zum verpflichtenden Start der E-Rechnungen werden Kanzleien nicht nur E-Rechnungen empfangen, sondern auch erstellen können.

Weiterführende Informationen zur E-Rechnung und Informationen für Mandanten finden Sie auf der Seite von Agenda, die Sie über den hier hinterlegten Link erreichen.


Informationen der DATEV

Einen Beitrag der DATEV mit einem Überblick zum Thema E-Rechnung können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen. Der Beitrag stammt aus Ausgabe Nr. 104 des Mitgliedermagazins des Steuerberaterverbandes Hessen e.V.

Für Steuerberater bietet die DATEV zahlreiche Informationsmöglichkeiten zum Thema E-Rechnung. Erste Anlaufstelle ist die Unterstützungsseite: go.datev.de/e-rechnung

Für DATEV-Mitglieder steht unter dem folgenden Link ein Unterstützungspaket bereit, das u.a. einen Lelitfaden mit Checklisten für das Vorgehen in der Kanzlei sowie Informationsmaterial zur Weitergabe an die Mandanten enthält: go.datev.de/e-rechnung-unterstuetzungspaket

Für Mandanten hat die DATEV eine E-Rechnungsplattform eingerichtet. Diese erreichen Sie durch einen Klick auf diesen Link.


Informationen von Lexoffice

Einen Beitrag von Lexoffice mit einem Überblick zum Thema E-Rechnung können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.
Der Beitrag stammt aus Ausgabe Nr. 104 des Mitgliedermagazins des Steuerberaterverbandes Hessen e.V., den Verbandsnachrichten.

Information von Lexoffice:
Bei den Mandanten, die mit lexoffice arbeiten, müssen sich Steuerberater keine Gedanken wegen der Umstellung machen: Die Buchhaltungslösung von lexoffice erweitert alle Versionen um die nötigen E-Rechnungsfunktionalitäten und das ganz ohne Zusatzkosten. Lexoffice ist "E-Rechnungs-ready" und daher auch eine gute Empfehlung für alle Werner Words.

Eine Mandanteninformation von lexoffice zum Thema Rechnungsstellung können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.


Informationen von Simba

Eine Informationsbroschüre mit den wichtigsten Informationen und Eckdaten zur E-Rechnung von Simba können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.

Weitere Informationen zur E-Rechnung und welche Standards die Programme von Simba schon heute erfüllen, können Sie auf der Internetseite von Simba über den hier hinterlegten Link nachlesen.