Die erste Frist zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen endete am 31.10.2023. Auf Antrag wurde diese bis zum 30.09.2024 verlängert.
Damit Sie Ihre Arbeitsabläufe in der Kanzlei entsprechend planen können, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es keine weitere Fristverlängerung über den 30.09.2024 hinaus geben wird. Es handelt sich bei diesem Termin um eine Ausschlussfrist.
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