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Der Steuerberaterverband Hessen trauert um seinen ehemaligen Präsidenten Dr. Hans Günter Senger

Der Steuerberaterverband Hessen e.V. trauert um seinen ehemaligen Präsidenten Herrn Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Hans Günter Senger. Er verstarb am 04.07.2023 im Alter von 92 Jahren.

Von 1985 bis 1991 war Dr. Senger Präsident des Steuerberaterverbandes Hessen e.V.

Er war Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande und des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse. Diese Auszeichnungen wurden ihm aufgrund seines beispielhaften ehrenamtlichen Engagements für den Berufsstand auf Landes- und Bundesebene in verschiedenen berufsständischen Organisationen verliehen.

Nicht nur der Steuerberaterverband Hessen, sondern der gesamte Berufsstand verliert mit Herrn Dr. Senger einen über alle Maßen fachkompetenten und engagierten Vertreter des steuerberatenden Berufs. Unser Mitgefühl gilt seiner gesamten Familie.

Herr Dr. Hans Günter Senger wurde am 08. Dezember 1930 in Isselburg in Nordrhein-Westfalen geboren. Nach seinem Abitur im Jahr 1950 studierte er Betriebswirtschaft an der Universität Erlangen-Nürnberg. Drei Jahre später legte er seine Diplomprüfung ab, 1959 folgte seine Promotion.

Seine berufliche Karriere begann er 1953 zunächst in verschiedenen großen Wirtschaftsunternehmen in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Organisation, Steuern und Verwaltung. Dort war er auch in leitenden Funktionen tätig. Im Jahr 1977 legte Dr. Senger dann seine Prüfung zum Steuerberater ab, beendete seine Tätigkeit in der freien Wirtschaft und machte sich im Mai 1977 mit einer eigenen Kanzlei in Frankfurt am Main selbständig. Zehn Jahre später, 1987 legte er das Wirtschaftsprüferexamen ab und wurde zum WP bestellt.

Schon kurz nach seiner Bestellung zum Steuerberater, 1977 begann Herr Dr. Senger, sich in den berufsständischen Organisationen zu engagieren.

Dem Steuerberaterverband Hessen trat Herr Dr. Senger am 27.08.1979 bei. Von 1984 bis 1985 war er Vorsitzender der Bezirksgruppe Frankfurt, von 1985 bis 1991 Präsident des Steuerberaterverbandes Hessen, bis zu seiner Wahl als Präsident der Steuerberaterkammer Hessen.

Parallel zu seinem Engagement im Verband war er bei der Steuerberaterkammer Hessen von 1979 bis 1991 zunächst stellvertretender Vorsitzender und dann Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses. 1985 wurde er in den Vorstand der Steuerberaterkammer Hessen gewählt. Das Amt des Präsidenten der Steuerberaterkammer Hessen bekleidete er von 1991 bis 2003.

Seit 1992 war Herr Dr. Senger darüber hinaus Mitglied des Beirats bei der Hessischen Landeszentralbank.

Sein Engagement für den Berufsstand ging jedoch weit über die Landesgrenzen Hessens hinaus und erstreckte sich bis auf Bundesebene. Im Jahr 1995 wurde er in das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer gewählt. Als Referent im Präsidium der Bundessteuerberaterkammer leitete er das Referat „Praxissicherung und soziale Fragen, Steuerrecht (Ertragsteuern)“ und gab hier wichtige berufsständische Impulse. Dabei kam es ihm immer darauf an, wissenschaftlich-theoretische Ansätze mit der praktischen Arbeit des steuerberatenden Berufs zu harmonisieren und in Einklang zu bringen.

Am 15. Juni 1999 wurde Herr Dr. Senger zum 1. Vizepräsidenten der Bundessteuerberaterkammer gewählt.

Im Bundesverband der Freien Berufe wurde Herr Dr. Senger 1995 zum Vorsitzenden des Arbeitskreises Steuern ernannt.

Vom Bundesminister der Finanzen wurde Herr Dr. Senger im Jahr 1998 als Mitglied in die Kommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung berufen. Darüber hinaus wurde er 1999 in den projektbegleitenden Beirat der Kommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung berufen. Hier wirkte er aktiv an der Gestaltung und Überprüfung der gesetzgeberischen Umsetzbarkeit von Vorschlägen zur Änderung der Unternehmensbesteuerung mit.

Auch in anderen Lebensbereichen engagierte sich Herr Dr. Senger im Ehrenamt. Im kirchlichen Dienst der katholischen Pfarrgemeinde St. Bonifatius in Frankfurt -Sachsenhausen wurde er 1972 in den Pfarrgemeinderat gewählt und hatte von 1973 bis 1976 dessen Vorsitz inne. 1980 wurde er in den Kirchenverwaltungsrat gewählt und war ab 1984 Mitglied der Gesamtverbandvertretung der katholischen Kirchengemeinden in Frankfurt am Main.

Im sportlichen Bereich war er von 1976 bis 1991 zweiter Vorsitzender des 1. Frankfurter Pistolenklubs e.V., der neben Siegen in regionalen Meisterschaften auch Olympia-Teilnehmer hervorbrachte.

Die beispielhafte ehrenamtliche Tätigkeit von Herrn Dr. Senger und die Verdienste, die er sich um den steuerberatenden Beruf und das Gemeinwohl erworben hatte, wurden zunächst im Jahr 1995 durch die Verleihung des Verdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland gewürdigt.

Seine ehrenamtlichen Aufgaben setzte er in den nächsten Jahren mit hohem, persönlichem  Engagement fort, so dass er  auch mit Unterstützung durch den Steuerberaterverband Hessen im Jahr 2000 für die nächst höhere Stufe des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, das Verdienstkreuz 1. Klasse vorgeschlagen wurde.

Das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse wurde Herrn Dr. Senger im Jahr 2001 durch den Bundespräsidenten verliehen.

In seiner Persönlichkeit verbanden sich nicht nur hohe Kompetenz und ein ausgeprägtes Interesse für den Beruf und die Steuerrechtskultur. Herr Dr. Senger war vielmehr als tatkräftiger, aber stets überlegter, besonnener und erfahrener Interessenvertreter ein höchst angesehener Ansprechpartner bei seinen Berufskollegen, in Präsidien und Vorstand des Steuerberaterverbandes Hessen und bei seinen Wegbegleitern aus den Steuerberaterkammern, der Politik und Finanzverwaltung. Für seine freundliche, kollegiale, offene und immer zuverlässige Art wurde er über die Maßen geschätzt. Bis ins hohe Alter beehrte er den Steuerberaterverband Hessen mit seiner Teilnahme an den wichtigsten Veranstaltungen des Verbandes.

Mit Herrn Dr. Senger verliert der Berufsstand einen Vertreter, der diesen durch sein persönliches Engagement wie kaum ein anderer auf hohem Niveau wirkungsvoll vertreten und dessen Ansehen in der Öffentlichkeit gestärkt hat.

Der Steuerberaterverband Hessen wird dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren.