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Aktuelles

Strukturmaßnahmen der Hessischen Steuerverwaltung, Informationsschreiben zur Verlagerung der Arbeitnehmerveranlagung

Wie bereits in den vergangenen Jahren angekündigt, ändern sich im Zuge dieser Strukturmaßnahmen die Zuständigkeiten der Finanzämter im Bereich der Veranlagung natürlicher Personen mit Überschusseinkünften (so genannte Arbeitnehmerfälle).

Gerne informiert die Oberfinanzdirektion Frankfurt an dieser Stelle über die anstehenden Änderungen der Zuständigkeiten der Finanzämter:

Entsprechend der neu gefassten Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter (ZustVOFÄ) werden die Umstrukturierungsmaßnahmen in Bezug auf die Verlagerung der Arbeitnehmerveranlagung zum Stichtag 1. Dezember 2023 im gesonderten Dokument erläutert, das Sie hier herunterladen können (bitte anklicken).

Die jeweiligen Finanzämter sind weiterhin unter der bekannten Telefon- und Telefaxnummer erreichbar.

Wir bedanken uns bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt, die uns diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.