Steuerberaterverband Hessen -

Freiwilligkeit ist unsere Stärke!

Aktuelles

Die spezielle Expertenhotline für prüfende Dritte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu den Corona-Hilfen ist unter einer neuen Rufnummer an den Start gegangen.

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Die Argumente und die zahlreichen Stellungnahmen des Deutschen Steuerberaterverbandes und der Landesverbände gegenüber der Politik haben endlich zur Einsicht geführt - Die Koalitionspartner haben sich gestern Nachmittag (17.12.20) auf eine Fristverschiebung für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31. August 2021 geeinigt.

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BMJV und BfJ reagieren zügig auf Schreiben des DStV und kommen der Praxis entgegen.

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Die Informationen des BMF und des BMWi vom 12.12.20 zur verbesserten Überbrückungshilfe III finden Sie hier.

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Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können ab sofort alle im November vom zweiten Lockdown Betroffenen die staatliche Novemberhilfe beantragen. Die Besonderheit: Die elektronische Antragstellung muss anders als bei den Überbrückungshilfen nicht in jedem Fall durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte erfolgen. Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt. Um eine schnelle Hilfe zu ermöglichen,…

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Unternehmen sollen nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nunmehr auch bei der November- und Dezemberhilfe ein Wahlrecht haben, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen. Von Bedeutung ist dies insbesondere für Unternehmen mit größerem Finanzierungsbedarf. Sie können damit entscheiden, auf welcher beihilferechtlichen Grundlage sie die staatlichen Hilfen beantragen. Der DStV begrüßt diese weitergehende Flexibilisierung.

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Die Koalitionsfraktionen haben sich auf weitere Unterstützungsleistungen in der Corona-Pandemie geeinigt. Sie wollen damit die negativen Folgen der Corona-Pandemie für Familien, Geringverdiener, Wirtschaft und Kultur abfedern.

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Ab sofort können betroffene Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe II flexibler agieren. Sie können rückwirkend bei der Schlussabrechnung von einem Wahlrecht Gebrauch machen, auf welchen beihilferechtlichen Rahmen sie ihre Anträge für die Gewährung der Überbrückungshilfe II stützen. Dafür hatte sich der DStV gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ausgesprochen. Damit ist eine Verlustrechnung nicht in jedem Fall nötig.

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Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zur Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2019 nebst der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses heute Nachmittag in der 2. und 3. Lesung zugestimmt (vgl. BT-Info). Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses sieht Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zur Ergänzung des Gesetzentwurfs vor. Details finden Sie im folgenden Beitrag.

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Die aktuellen Informationen zum Stand der Arbeitsschutzverordnung und den geltenden Regelungen für Heimarbeitsplätze finden Sie in unserem Bereich Corona-Informationen

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