Mehr Zeit für Sanierungsmaßnahmen – Bundesregierung beschließt beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) beschlossen.
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