Steuerberaterverband Hessen -

Freiwilligkeit ist unsere Stärke!

Aktuelles

Seit Beginn der Corona-Krise setzen sich der Steuerberaterverband Hessen und die Steuerberaterkammer Hessen dafür ein, dass der steuerberatende Beruf auch in Hessen in die Liste der systemrelevanten Berufe aufgenommen wird. Welche Maßnahmen wir aktuell ergreifen, finden Sie im Beitrag.

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Der Weg zurück in eine "neue Normalität" ist da. Nun ist jeder Einzelne, insbesondere aber jeder Arbeitgeber und Unternehmer gefordert, seine Mitarbeiter und Mandanten zu schützen. Die Bundesregierung hat hierzu den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard erlassen, der von jedem Arbeitgeber entsprechend umzusetzen ist. Wichtige Informationen hierzu finden Sie in diesem Beitrag.

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Mit den Lockerungen im Hinblick auf die Corona-Pandemie kehren wir alle Schritt für Schritt in eine neue Normalität zurück. Nun liegt es bei uns als Veranstalter und bei jedem selbst, darauf zu achten, dass man sich und andere nicht gefährdet - denn die Gefahr durch das Coronavirus ist nach wie vor vorhanden. Lesen Sie hier, welche Hygienemaßnahmen wir mit Ihnen gemeinsam ergreifen, um Sie und uns alle zu schützen.

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Das aktuelle BMF-Schreiben vom 23.04.2020 zur Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteueranmeldungen während der Corona-Krise können Sie hier herunterladen.

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Verlängerung von Abgabe· und Zahlungsfristen für im April und Mai 2020 einzureichende Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Hinweise zu SEPA-Lastschriftmandaten

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Das hessische Wirtschafsministerium hat gemeinsam mit dem hessischen Finanzministerium und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ein weiteres Hilfsprogramm speziell für Kleinunternehmen, die auf Grund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, auf die Beine gestellt.

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Mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen wurden heute (27.03.2020) weitere wichtige Punkte für Steuerberater/-innen und ihre Mandanten besprochen. Die aktuelle Übersicht finden Sie hier.

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Das Land Hessen hat eine Website eingerichtet, auf der finanzielle Fördermöglichkeiten für Unternehmen aufgelistet werden.

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Ab Donnerstag, 26.03.20 können betroffene hessische Unternehmerinnen und Unternehmer kurzfristige Liquiditätshilfen beantragen. Das Hessische Wirtschaftsministerium, das Hessische Finanzministerium und die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen haben hierzu gemeinsam das neue 30 Millionen Euro umfassende Hilfsprogramm Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (hessische KMU) auf die Beine gestellt.

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Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums der Finanzen finden Sie einen Fragen- und Antwortkatalog (FAQs) zu steuerlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus

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