Steuerberaterverband Hessen -

Freiwilligkeit ist unsere Stärke!

Aktuelles

Der Steuerberaterverband Hessen hat sich mit einem eindringlichen Appell zum 4. Corona-Steuerhilfegesetz und mit einem Fristenkonzept an das Hessische Ministerium der Finanzen gewandt. Das Schreiben können Sie im Folgenden herunterladen.

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Im Folgenden finden Sie Informationen zu geplanten Verlängerungen für die Abgabefristen sowie zu den Verlängerungen der Corona-Hilfen.

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Die Zeit zur Umsetzung des BVerfG-Beschlusses zum Zins auf Steuernachzahlungen und -erstattungen wird knapp. Das BMF hat jüngst erste Eckpunkte durchblicken lassen. Stimmen zur Abschaffung der Vollverzinsung werden vernehmbar.

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Die TeleTax GmbH, das Unternehmen für multimediale Fortbildung der Steuerberaterverbände, bietet Ihnen Live Online-Seminare und On-Demand-Angebote zu steuerrechtlichen Themen. In zwei kurzen Youtube-Videos können Sie sich über das Angebot informieren. Wie Sie diese finden, lesen Sie im Folgenden.

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Bis Ende Juli 2022 muss sie stehen – die neue Regelung zur Vollverzinsung (§§ 233a, 238 AO) für die Verzinsungszeiträume ab 2019. Ein paar Monate bleiben noch – aber die Uhr tickt. Der DStV regt in seiner Stellungnahme eine bürokratiearme Lösung an.

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Das BMF hat steuerliche Verfahrenserleichterungen aufgrund der anhaltenden Pandemie nochmals verlängert. Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene können noch etwas länger von Steuerstundungen und Vollstreckungsaufschub profitieren.

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Die Grundsteuerwerte für Grundstücke müssen neu ermittelt werden. Dies kann in diesem Jahr zu einem Ansturm auf Ihre Kanzlei führen. Um dies effizient und sicher zu bewältigen sind Softwarelösungen erforderlich, bei denen Sie die Verantwortung und die Hoheit über ihre Prozessablaufe und ihre Daten behalten und die Ihnen die Kommunikation mit den Mandanten erleichtern.

Die Steuerberaterverbände haben deshalb einen Rahmenvertrag für die Grundsteuer-Software Opti.Tax von hsp-software…

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Die Koalitionspartner planen, die erweiterte Verlustverrechnung zeitlich bis Ende 2023 zu verlängern und den Verlustrücktrag auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume auszuweiten. So steht es im Koalitionsvertrag geschrieben. Der DStV konstatiert: Hier sollten die Bündnispartner deutlich mehr wagen.

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Viele Unternehmen sind weiterhin stark von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. Sie können seit heute über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Anträge sind über prüfende Dritte einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe IV…

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Ministerschreiben des Hessischen Ministeriums der Finanzen an die Betreiber Kritischer Infrastrukturen bezüglich der Vorbereitung auf die Ausbreitung der Omikron-Variante

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