Am 15.6.2022 enden die Antragsfristen für die Überbrückungshilfe IV sowie die
Neustarthilfe 2022. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) in seinen aktuellen Hinweisen nochmals hin. Der Grund: Die
beihilferechtliche Sondergenehmigung der EU-Kommission für die Corona-Hilfen
endet am 30.6.2022.
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