Steuerberaterverband Hessen -

Freiwilligkeit ist unsere Stärke!

DKV

Gemeinsam sind wir stark! Dieses Motto bringt die Vorteile einer Gruppenversicherung auf den Punkt. Die DKV bietet exzellenten Versicherungsschutz zu besonders günstigen Konditionen.

Der Gruppenversicherungsvertrag des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. mit der DKV steht nicht nur Ihnen als Mitglied, sondern auch Ihren Familienangehörigen zur Verfügung.

Ihre Vorteile auf einen Blick!

  • Attraktive Beiträge,
  • Annahmegarantie für versicherungsfähige Personen,
  • Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten bei Tarifen mit Gesundheitsfragen,
  • Gleiche Konditionen für Familienangehörige und Lebenspartner

Wenn Sie bereits bei der DKV versichert sind, können Ihre bestehenden Versicherungen flexibel auf die attraktiven Verbandskonditionen umgestellt werden.

Weiterführende Informationen zum Rahmenabkommen mit der DKV erhalten Sie unter http://www.kooperation.dkv.com/08-85-1/index.html

Für Ihre Mitarbeiter: Vertrag zur betrieblichen Krankenversicherung Ihrer Mitarbeiter zwischen der DKV und den Verbänden im Deutschen Steuerberaterverband

Das Plus für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter: Die betriebliche Krankenversicherung

Die Mitarbeiter sind das wertvollste Kapital einer Kanzlei. Ihre Gesundheit ist wichtig und kostbar. Mitglieder in den DStV-Verbänden können ihre Mitarbeiter jetzt noch besser bei der Gesundheitsfürsorge unterstützen. Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) bietet exklusiv für Verbandsmitglieder ab sofort eine attraktive Zusatzvorsorge in Form von 3 Bausteinen an.

Die Vorteile im Überblick:

  • Der zusätzliche Schutz mindert Lücken in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • Ihr Mitarbeiter profitiert von einer verbesserten medizinischen Versorgung und spart Bares bei Zuzahlungen
  • Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung
  • Vorerkrankungen und laufende Behandlungen sind eingeschlossen
  • Es gibt keine Wartezeiten - der Versicherungsschutz beginnt sofort
  • Fortführung zu den Bedingungen der Einzelversicherung wenn Ihr Mitarbeiter das Unternehmen verlässt

Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Alle GKV-versicherten Mitarbeiter werden obligatorisch abgesichert
  • Ihre Kanzlei verfügt über mind. 3 versicherungsfähige Mitarbeiter

Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich online über ein Online-Abschlussmodul (bitte anklicken, um direkt zum Online-Abschlussmodul zu gelangen).